VERKAUFS-, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
der BKD AG, CH - 4710 Balsthal
1. Preise
Die in Katalogen und Listen enthaltenen Preise verstehen sich freibleibend. Die Gültigkeitsdauer der
Offerten beträgt einen Monat, wenn in der Offerte nicht anders vereinbart ist.
Die in den Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise sind fest. Zusätzlich anfallende Gebühren, Portound
Versandkosten sowie Verpackungsmaterial werden separat verrechnet.
2. Verpackung
Spezielle Verpackungsmaterialien sind in den Katalog- bzw. Listenpreisen nicht inbegriffen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt per Postversand oder per Spedition (zur Zeit DPD / Deutsche Post AG). Die Transport-
bzw. Zollkosten sowie das Transportrisiko gehen zulasten des Käufers. Der Lieferant ist bemüht die
Liefertermine einzuhalten. Die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Ansprüche auf
Ersatz von Konventionalstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche infolge Nichteinhaltung der Liefertermine
werden abgelehnt.
4. Kontrolle der Ware
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Übernahme zu prüfen. Transportschäden sind sofort dem Spediteur
(Post, etc.) mitzuteilen. Andere Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der
Ware schriftlich mit Angabe der Mängel und Rechnungsnummer an die BKD AG zu richten.
5. Marke beba/Stickereien/Motive
Unsere exklusiven BEBA Stickmotive werden nur auf unsere exklusive BEBA Frotteewäsche
(registrierte Marke Beba) gestickt.
6. Farben – Frottee/Bänder etc.
Da immer wieder Rohmaterial neu eingefärbt wird, sind geringe Farbabweichungen zu unseren Verkaufsmustern
möglich. Eine 100%-ige Übereinstimmung kann nicht garantiert werden.
7. Garantie
Mängel, die bei sofortiger Kontrolle nicht erkennbar sind, auch Material- oder Fabrikationsfehler (exkl.
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung zurückzuführen sind),
müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb von 15 Tagen vom Versandtag an
gerechnet, gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede weitere Haftung abgelehnt. Für
begründet erklärte Beanstandungen kann nur Ersatz bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung
des Kaufpreises der bemängelten Ware in Frage kommen. Darüber hinaus wird jede Haftung, wie
Anspruch auf Arbeitslöhne, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen jeder Art, abgelehnt.
Wegen der Eigenart des Fabrikationsprozesses bei Frottee- und Keramikwaren kann für genaue
Einhaltung der Masse und Gewichte keine Garantie übernommen werden. Ebenso lassen sich Frotteetücher
und Keramikwaren fabrikationstechnisch, da Handarbeit, nicht in absoluter Fehlerlosigkeit herstellen.
Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb nicht zum Gegenstand
einer Beanstandung gemacht werden. Das gleiche gilt auch bei unbedeutenden Farbabweichungen. Für Artikel, die uns vom Kunden zugesandt werden zum Veredeln, können wir keine Garantie abgeben.
8. Retoursendungen
Individuell zusammengestellte und personifizierte Frotteeartikel können nicht retourniert werden.
Die Rückgabe von Frottee- und Keramikwaren setzt das Einverständnis der BKD AG voraus. Ware, die vor
mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Für Retoursendungen
werden 30% des Fakturabetrages für Umtriebe belastet.
9. Zahlungen
9 a) Im Voraus für Neukunden und SHOP-Kunden
9 b) Händler
Bei grösseren Bestellungen behalten wir uns eine Akontozahlung vor.
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
15 Tage ab Fakturadatum, rein netto (für Beba Frottee- und Keramikartikel)
15 Tage ab Fakturadatum, rein netto (für Handelswaren)
Alle Zahlungen haben auf unser Bankkonto zu erfolgen. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist behalten
wir uns vor, die handelsüblichen Schritte einzuleiten. Unübliche Bankspesen und zuviel abgezogene Beträge
werden nachbelastet.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum der BKD AG.
11. Muster, Konsignationsware, Verkaufsunterlagen
bleiben im Besitz der BKD AG.
12. Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung,
Veränderung in den Besitzverhältnissen, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenden
Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen die BKD AG zum sofortigen Rücktritt
von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben werden sofort zur Zahlung fällig.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Käufer und Lieferant gilt der Sitz des Lieferanten, das ist
4710 Balsthal/Schweiz.
14. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die
durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen
der schriftlichen Bestätigungen des Lieferanten.
Balsthal, im September 2016